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BeihilfeOption
1-Euro-Anwartschaft für Polizisten
Heilfürsorge vom Dienstherrn
Während der Ausbildung zum Polizisten hat Ihr Kunde Anspruch auf Heilfürsorge. Das bedeutet, dass sein Dienstherr im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung vollständig übernimmt. Entscheidet sich Ihr Kunde nach Ausbildungsende für eine Beamtenlaufbahn, endet zumeist die Heilfürsorge und es beginnt der Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn.
Unabhängig davon, ob Ihr Kunde bereits nach der Ausbildung oder erst später beihilfeberechtigt ist, sollte er rechtzeitig – also bereits zu Beginn der Ausbildung – vorsorgen und seinen Gesundheitszustand mit BeihilfeOption sichern.
- Können zu der BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
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- Welche Regelungen gelten für die private Pflegepflichtversicherung?
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- Wann endet der Tarif BeihilfeOption?
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- Wann muss die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife beantragt werden?
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- Gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
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- Gelten bei der Umstellung Wartezeiten?
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- Was passiert, wenn ich als Heilfürsorgeberechtigte aus dem öffentlichen Dienst ausscheide und in der GKV pflichtversichert werde?
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