• Private Krankenversicherung GesundheitVARIO

    Premiumtarif GesundheitVARIO

    Stärkt Ihnen den Rücken

    • Premium-Absicherung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler​
    • Frei wählbare Selbstbeteiligung​​

Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung im Überblick

  • Flexible Tarife, frei wählbare Selbst­beteiligung und passende Beiträge in jeder Lebensphase
  • Individueller und umfassender Schutz durch flexible Baustein-Kombinationen
  • Beiträge zurück: Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Premiumbehandlung mit kurzen Warte­zeiten, moderner Medizin und mit freier Arztwahl
  • Sicherung des Einkommens bei langer Krankheit durch optimales Kranken­tagegeld
  • Gesundheitsbudget: Wir unterstützen Präventionskurse und sportmedizinische Untersuchungen mit bis zu 300 € pro Kalenderjahr​

Modulare Bausteine – vollständiger Schutz.

Rundum gesund – und noch mehr: Zusätzlich zu unserem Kernschutz GesundheitVARIO haben Ihre Kunden zahlreiche Möglichkeiten für ihren individuellen Versicherungsschutz.
Schaubild Modulare Bausteine GesundheitVario VKB Makler

Eine gute Entscheidung: flexible Premium-Absicherung ohne Kompromisse

Im Leben geht es auf und ab – das wissen wir. Mit GesundheitVARIO bieten wir flexible Möglichkeiten, die Gesundheit Ihrer Kunden in jeder Lebensphase zu schützen. Ihren Versicherungsschutz können Ihre Kunden individuell wählen und ohne Gesundheitsprüfung auf unterschiedliche Bedürfnisse anpassen. Sollte das Leben also mal eine andere Richtung einschlagen – wir sind für Sie und ihre Kunden da, um zu unterstützen.
Infografik Lebensphasen VKB Makler

Private Krankenvollversicherung

Ergänzungstarife zur privaten Krankenversicherung im Überblick

Beitragsentlastung im Alter

Die Tarife BEST (BK) und BEA 65 (UKV) sind als Sonderbedingung zu allen privaten Krankenversicherungen abschließbar, die mir Altersrückstellung kalkuliert sind, und bewirken im Alter eine Beitragsentlastung.

Mehr zur Beitragsentlastung im Alter

Krankentagegeld

Mit unseren Krankentagegeld-Tarifen TA, TAF und TAG (Versicherungskammer Bayern) sowie KT (UKV) sichern Ihre Kunden längere Ausfälle bei Krankheit ab. Die Leistungen unterscheiden sich nach den gewählten Tarifen und Berufsgruppen.

Mehr zum Krankentagegeld

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld KHT (Ver­sicher­ungs­kammer Bayern) oder KH (UKV) bietet zusätzlichen finanziellen Spielraum bei einer stationären Heilbehandlung. Das Geld steht zur freien Verfügung, etwa für mehr Komfort oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus.

Mehr zu Krankenhaustagegeld

Anwartschaft

Der Tarif OptionPRIVAT sichert die Anwartschaft für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.


Zu den Tarifbedingungen OptionPRIVAT

Kurtagegeld

Der Tarif erstattet ein individuell wählbares Tagegeld bei Kuren, medizinischen Rehabilitations­maßnahmen oder Anschluss­heilbehandlungen.

Mehr zum Kurtagegeld

Pflegetagegeld

Die private Pflege-Zusatzversicherung schützt das eigene Vermögen und Eigentum sowie das der Angehörigen. Es garantiert eine solide Finanzierung mit dem Pflegetagegeld und Hilfe bei der Organisation der Pflege.

Mehr zum Pflegetagegeld

Kompakte Alternativen

CompactPrivat-S Teaser

CompactPRIVAT/S

Der Tarif CompactPRIVAT/S wurde speziell für Ihre Kunden in Ostdeutschland und den Berliner Ost-Bezirken entwickelt. Er bietet mit Einschränkungen alle Leistungsbereiche einer Vollversicherung zu besonders günstigen Konditionen. Bei einer Behandlung in den neuen Bundesländern umfassen die Leistungen ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Zahnmedizin und Zahnersatz. Der Tarif kann für die Absicherung eines Zweibettzimmers und von wahlärztlichen Leistungen mit dem Tarifmerkmal S 2 kombiniert werden. Hohe Leistungen für Zahnbehandlung

Zur CompactPRIVAT/S und S2 (BK) für Selbstständige

Zur CompactPRIVAT/S und S2 (BK) für Angestellte

CompactPrivat Start Teaser

CompactPRIVAT Start

Preisbewussten Selbstständigen und Arbeitnehmern bietet der Tarif CompactPRIVAT Start (250A / 900A) soliden Rundumschutz. Als Kompakttarif sind alle Leistungsbereiche einer Vollversicherung bereits enthalten. Die Leistungen umfassen also ambulante und stationäre Heilbehandlungen ebenso wie Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Auch alternative Medizin und Heilpraktikerleistungen werden übernommen. Ihre Kunden können den Selbstbehalt auf 250 oder 900 Euro festlegen und so die Beitragshöhe mitgestalten. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl ist dabei selbstverständlich.

Zur CompactPRIVAT Start (250A / 900A) für Selbstständige

Zur CompactPRIVAT Start (250B / 900B) für Angestellte

Downloads

Downloads zu den Ergänzungstarifen

Häufig gestellte Fragen zur Privaten Krankenversicherung

Das fragen unsere Kunden

Wie berechnen sich die Beiträge?
  • Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

    Auch private Krankenversicherungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert. Bei Bedarf können Sie mit GesundheitVARIO Ihre Leistungen anpassen oder notfalls einen Sozialtarif in Anspruch nehmen.

    Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

    Auch private Krankenversicherungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert. Bei Bedarf können Sie mit GesundheitVARIO Ihre Leistungen anpassen oder notfalls einen Sozialtarif in Anspruch nehmen.

Wie finanziert sich eine private Krankenversicherung?
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer ‒ so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.

    Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).

    Die Private Krankenversicherung (PKV) stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer ‒ so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.

    Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).

Wer legt die Versicherungsleistungen fest?
  • In der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.

    In der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.

Bin ich auch im Alter abgesichert?
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:

    • Im Beitrag einkalkulierte Alterungsrückstellung
    • Zusatzrückstellung aus der Überschussverwendung (seit 1992)
    • Gesetzlicher Zusatzbeitrag in Höhe von zehn Prozent (seit 2000)

    Ergänzend zu diesen gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen enthält die PKV arbeitgeberzuschussfähige Angebote für eine zusätzliche und flexible Beitragsentlastung im Alter.

    Die Private Krankenversicherung (PKV) enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:

    • Im Beitrag einkalkulierte Alterungsrückstellung
    • Zusatzrückstellung aus der Überschussverwendung (seit 1992)
    • Gesetzlicher Zusatzbeitrag in Höhe von zehn Prozent (seit 2000)

    Ergänzend zu diesen gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen enthält die PKV arbeitgeberzuschussfähige Angebote für eine zusätzliche und flexible Beitragsentlastung im Alter.

Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag für Kinder und Jugendliche?
  • Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen Altersgruppe. Sobald Ihr Kind, die im jeweiligen Tarif festgelegte Altersgrenze erreicht, findet eine Altersumstufung statt. Die Umstufung findet in zwei Schritten statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag. Je nach Tarif wird der neue Beitrag entweder zum Ersten des jeweiligen Geburtsmonats oder zum Ersten des Kalenderjahres fällig.

    Für Kinder und Jugendliche werden noch keine Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen können. Auch für (Berufs-)Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es beitragsgünstige Alternativen. Allerdings gilt auch hier: Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen findet eine Beitragsanpassung statt – meist zum Ersten eines Kalenderjahres, in dem das 25. bzw. 30. Lebensjahr vollendet wird.

    Bitte teilen Sie uns die Aufnahme einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder eines Studiums Ihres Kindes unverzüglich mit. Gerne arbeiten wir Ihnen dann entsprechende Tarifvorschläge aus.

    Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen Altersgruppe. Sobald Ihr Kind, die im jeweiligen Tarif festgelegte Altersgrenze erreicht, findet eine Altersumstufung statt. Die Umstufung findet in zwei Schritten statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag. Je nach Tarif wird der neue Beitrag entweder zum Ersten des jeweiligen Geburtsmonats oder zum Ersten des Kalenderjahres fällig.

    Für Kinder und Jugendliche werden noch keine Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen können. Auch für (Berufs-)Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es beitragsgünstige Alternativen. Allerdings gilt auch hier: Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen findet eine Beitragsanpassung statt – meist zum Ersten eines Kalenderjahres, in dem das 25. bzw. 30. Lebensjahr vollendet wird.

    Bitte teilen Sie uns die Aufnahme einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder eines Studiums Ihres Kindes unverzüglich mit. Gerne arbeiten wir Ihnen dann entsprechende Tarifvorschläge aus.

Was ist eine ambulante Behandlung?
  • Eine ambulante Behandlung ist die Versorgung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in dessen Arztpraxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Falls in Ihrem Tarif auch Leistungen von Heilpraktikern und nichtärztlichen Fachkräften versichert sind, können Sie auch hierfür ambulante Behandlungen geltend machen.

    Ihr Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihrem Tarif und umfasst in der Regel ambulante Behandlungen durch:

    • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
    • Psychologische Psychotherapeuten
    • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
    • Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis
    • Speziell aufgeführte nichtärztliche Fachkräfte, wie beispielsweise: Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen und Podologen (medizinische Fußpfleger)

    Eine ambulante Behandlung ist die Versorgung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in dessen Arztpraxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Falls in Ihrem Tarif auch Leistungen von Heilpraktikern und nichtärztlichen Fachkräften versichert sind, können Sie auch hierfür ambulante Behandlungen geltend machen.

    Ihr Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihrem Tarif und umfasst in der Regel ambulante Behandlungen durch:

    • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
    • Psychologische Psychotherapeuten
    • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
    • Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis
    • Speziell aufgeführte nichtärztliche Fachkräfte, wie beispielsweise: Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen und Podologen (medizinische Fußpfleger)
Welche Vorsorgeuntersuchungen bekomme ich erstattet?
  • Für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen erhalten Sie Leistungen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob es sich um eine Vorsorgemaßnahme nach gesetzlich eingeführtem Programm handelt. Falls ja, darf Ihr Arzt diese Leistung privat nach GOÄ abrechnen.

    Grundsätzlich können Sie aus folgenden Bereichen umfangreiche und sinnvolle Vorsorgeprogramme nutzen:

    • Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Zuckerkrankheit
    • Kinder- und Jugendvorsorge
    • Krebsvorsorge
    • Zahnvorsorge (Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten)

    Weiter gehende Vorsorgeleistungen oder allgemeine Check-ups sind nicht versichert. Nicht erstattungsfähig sind etwa „individuelle Gesundheitsleistungen"" (IGeL), Ausnahme ist hier unser Zusatztarif VorsorgePRIVAT.

    Für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen erhalten Sie Leistungen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob es sich um eine Vorsorgemaßnahme nach gesetzlich eingeführtem Programm handelt. Falls ja, darf Ihr Arzt diese Leistung privat nach GOÄ abrechnen.

    Grundsätzlich können Sie aus folgenden Bereichen umfangreiche und sinnvolle Vorsorgeprogramme nutzen:

    • Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Zuckerkrankheit
    • Kinder- und Jugendvorsorge
    • Krebsvorsorge
    • Zahnvorsorge (Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten)

    Weiter gehende Vorsorgeleistungen oder allgemeine Check-ups sind nicht versichert. Nicht erstattungsfähig sind etwa „individuelle Gesundheitsleistungen"" (IGeL), Ausnahme ist hier unser Zusatztarif VorsorgePRIVAT.

Was sind Heilmittel?
  • Unter Heilmittel fallen Maßnahmen aus folgenden Therapie-Bereichen:

    • physikalische Therapie
    • podologische Therapie
    • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
    • Ergotherapie, die zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und überwiegend äußerlich angewendet wird (beispielsweise Bäder, Massagen oder Krankengymnastik)

    Heilmittel sind grundsätzlich in der Krankheitskostenvollversicherung enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen die Heilmittel ärztlich verordnet wurden. Manche Tarife enthalten ein Heilmittelverzeichnis. Darin können Sie nachlesen, welche Leistungen in welcher Höhe versichert sind. Fragen Sie bei länger anhaltenden Behandlungen bei uns an, ob Sie mit einer dauerhaften Versicherungsleistung rechnen können.

    Unter Heilmittel fallen Maßnahmen aus folgenden Therapie-Bereichen:

    • physikalische Therapie
    • podologische Therapie
    • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
    • Ergotherapie, die zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und überwiegend äußerlich angewendet wird (beispielsweise Bäder, Massagen oder Krankengymnastik)

    Heilmittel sind grundsätzlich in der Krankheitskostenvollversicherung enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen die Heilmittel ärztlich verordnet wurden. Manche Tarife enthalten ein Heilmittelverzeichnis. Darin können Sie nachlesen, welche Leistungen in welcher Höhe versichert sind. Fragen Sie bei länger anhaltenden Behandlungen bei uns an, ob Sie mit einer dauerhaften Versicherungsleistung rechnen können.

Was sind Hilfsmittel?
  • Hilfsmittel sind technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:

    • Sehhilfen
    • Hörgeräte
    • Arm- und Beinprothesen
    • Orthesen (eine Orthese umschließt das zu unterstützende Gelenk oder Körperteil)
    • orthopädisches Schuhwerk und
    • Krankenfahrstühle

    Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem jeweiligen Tarif, in denen die versicherten Hilfsmittelgruppen einzeln aufgeführt sind.

    Hilfsmittel sind technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:

    • Sehhilfen
    • Hörgeräte
    • Arm- und Beinprothesen
    • Orthesen (eine Orthese umschließt das zu unterstützende Gelenk oder Körperteil)
    • orthopädisches Schuhwerk und
    • Krankenfahrstühle

    Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem jeweiligen Tarif, in denen die versicherten Hilfsmittelgruppen einzeln aufgeführt sind.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung?
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt es sich um eine Weiterbehandlung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Sie ist erforderlich nach schweren Erkrankungen und großen Operationen wie etwa einer Operation am Herzen, einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Bei einer AHB steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund. In der Regel muss eine Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach dem stationären Krankenhausaufenthalt angetreten werden.

    Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt es sich um eine Weiterbehandlung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Sie ist erforderlich nach schweren Erkrankungen und großen Operationen wie etwa einer Operation am Herzen, einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Bei einer AHB steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund. In der Regel muss eine Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach dem stationären Krankenhausaufenthalt angetreten werden.

Was sind Gebührenordnungen?
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebammen rechnen ihr Honorar nach einer amtlichen Gebührenordnung ab. Heilpraktiker richten sich in der Regel nach einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Eine Übersicht der Gebührenordnungen:

    • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    • Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP)
    • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    • Gebührenordnung für Hebammen (HebGebO)
    • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

    Die Vorschriften der genannten Gebührenordnungen sind für den privatärztlichen Behandlungsvertrag verbindlich. Bei jeder privatärztlichen Behandlung müssen die Vorschriften eingehalten werden.

    Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebammen rechnen ihr Honorar nach einer amtlichen Gebührenordnung ab. Heilpraktiker richten sich in der Regel nach einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Eine Übersicht der Gebührenordnungen:

    • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    • Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP)
    • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    • Gebührenordnung für Hebammen (HebGebO)
    • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

    Die Vorschriften der genannten Gebührenordnungen sind für den privatärztlichen Behandlungsvertrag verbindlich. Bei jeder privatärztlichen Behandlung müssen die Vorschriften eingehalten werden.