Schüler
In manchen Berufen findet die Ausbildung rein schulisch statt, in der Regel an Berufsfachschulen. Auszubildende in schulisch ausgerichteten Berufen zwischen 20 und 33 Jahren können sich mit Ausbildungstarifen privat krankenversichern, soweit keine Familienversicherung über gesetzlich versicherte Eltern oder Ehegatten besteht. Auch privat versicherte Schüler, deren reguläre Schulzeit über das 19. Lebensjahr hinausgeht, können in die Ausbildungstarife wechseln.