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ZahnPRIVAT
Nur das Beste für gesunde Zähne
- Drei Tarife zur Auswahl, je nach Bedarf
- Bis zu 100 % Absicherung
- Leistungen für Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie
Ganz gleich, wie sorgfältig man seine Zähne pflegt: Karies, Fehlstellungen oder Schäden können nicht immer vermieden werden. Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten. Man spricht hier von der Regelversorgung. Die übrigen Kosten muss Ihr Kunde selbst bezahlen. Das kann schnell ins Geld gehen!
Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Kinder und Erwachsene vor hohen Zuzahlungen. Je nach Tarif erstattet sie bis zu 100 Prozent des Eigenanteils.
Meist gekauft
€
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monatlich
monatlich
monatlich
Basisschutz für Preisbewusste
Spitzenleistungen zum Bestpreis
Der 100-Prozent-Sorglos-Tarif
ZahnPRIVAT 75
ZahnPRIVAT 90
ZahnPRIVAT 100
Gesunde Zähne
Zahnbehandlung inkl. Parodontose-Wurzelbehandlung
75%
90%
100%
Hochwertiger Zahnersatz
75%
90%
100%
Angst- und Schmerzausschaltung
75%
90%
100%
Strahlendes Lächeln
Zahnprophylaxe inkl. Professioneller Zahnreinigung
75%
bis zu 100 € pro Jahr
bis zu 100 € pro Jahr
90%
100%
Zahnaufhellung (Bleaching)
90%
bis zu 180 € in zwei Jahren
bis zu 180 € in zwei Jahren
100%
bis zu 200 € in zwei Jahren
bis zu 200 € in zwei Jahren
Perfekter Biss
Kieferorthopädie für Erwachsene wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls
75%
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
90%
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
100%
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
90%
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
100%
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag und enthalten die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Es handelt sich um Tarifauszüge (Stand: 08.2024). Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen(AVB) und die Tarife.
- Anträge und Bedingungen
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KV-Zusatzantrag – dynamische Version (BK) – Anfrage über das KontaktformularKV-Zusatzantrag – dynamische Version (UKV) – Anfrage über das Kontaktformular
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- Tarif- und Werbedruckstücke
Was steht im Kleingedruckten?
Für was erhalte ich Leistungen?
- Wie viel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
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- Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
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- Muss ich ein Bonusheft führen?
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- Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
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- Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
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Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.:
- Dämmerschlaf
- Vollnarkose
- Lachgas-Sedierung
- Akkupunktur
- Hypnose
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- Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
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Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.Der versicherte Prozentsatz ist:
- im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
- im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert.Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
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- Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
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