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NaturPRIVAT
Für naturheilkundliche und alternative Heilmethoden
- Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte für Naturheilverfahren
- Alternative Therapien, wie zum Beispiel Akupunktur
Ob bei Migräne, chronischen Rückenschmerzen, Burnout oder Hautbeschwerden – die Behandlung durch den Heilpraktiker oder einen Arzt für Naturheilverfahren wird in Deutschland immer beliebter. Denn das umfangreiche Angebot aus bspw. Osteopathie, Akupunktur, TCM oder Massagen ergänzt die klassische Schulmedizin in einem ganzheitlichen Behandlungsansatz.
Doch der Gang zum Heilpraktiker oder zu einem Arzt für Naturheilverfahren wird von den gesetzlichen Krankenkassen zumeist nicht oder nicht komplett übernommen. Die Therapie oder Anwendung kann dann schnell teuer werden. Und bei der Gesundheit zu sparen ist keine Lösung. Mit der Zusatzversicherung Heilpraktiker bleiben die Ausgaben überschau- und planbar. Die Zusatzversicherung übernimmt 80 % der Kosten.
Arzneimittel
- Pflanzliche Arzneimittel (zum Beispiel Hustenlöser)
- Homöopathische Arzneimittel
Behandlungen
- Durch Heilpraktiker mit unbeschränkter Heilpraktikererlaubnis
- Oder Ärzte für Naturheilverfahren
Heilmittel
- Aus dem GebüH oder Hufelandverzeichnis
- Zum Beispiel: Osteopathie, Chirotherapie oder Massage
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Naturheilkundliche und alternative Heilmethoden
InfoWir erstatten 80 Prozent bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro (erstattet werden bis zu 1.000 Euro) im Kalenderjahr. In den ersten beiden Jahren gelten niedrigere Erstattungsgrenzen.
Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker
InfoDie Erstattung bezieht sich auf Ihren jeweiligen Rechnungsbetrag einer medizinischen Leistung, die entweder im „Hufelandverzeichnis“ (Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen) oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt ist. Nicht erstattungsfähig sind Kosten für psychotherapeutische Behandlungen.
80%
Heilmittel
InfoMitversichert sind Heilmittel, die im Rahmen Ihrer naturheilkundlichen Behandlung erbracht wurden. Erstattet werden Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. Dazu zählen insbesondere Therapien und Anwendungen wie Akupunktur, Ayurveda, Chiropraktik, Enzymtherapie, Homöopathie, Hypnose, Kinesiologie, Lymphdrainage, Osteopathie, Traditionelle Chinesische Medizin oder Ultraschalltherapie.
Beispiele für Heilmittel, die wir erstatten:
Beispiele für Heilmittel, die wir erstatten:
- Sie erhalten vom Heilpraktiker eine Teilmassage.
- Der Arzt führt bei Ihnen eine osteopathische oder chirotherapeutische Behandlung durch.
- Der Arzt verschreibt Ihnen im Rahmen einer naturheilkundlichen Behandlung eine osteopathische Behandlung, die von einem Physiotherapeuten durchgeführt wird.
80%
Arznei- und Verbandmittel
InfoMitversichert sind Medikamente und Verbandmittel, die im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung verordnet wurden. Für Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel erhalten Sie ebenfalls keine Erstattung.
80%
Es handelt sich um Tarifauszüge; Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife. Beiträge ohne Versicherungssteuer.
Erstattungsbegrenzungen für Leistungen bei NaturPRIVAT
In den ersten beiden Kalenderjahren ist die Erstattung begrenzt: Im ersten Jahr erstatten wir 80% von max. 625 Euro und in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen max. 80% von 1.250 Euro. Ab dem dritten Kalenderjahr begrenzt sich die Erstattung jährlich auf 80% von 1.250 Euro. Wir zahlen maximal aus:
- Zahlt die Zusatzversicherung auch Homöopathie oder Osteopathie?
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- Erhalte ich auch Erstattungen für Psychotherapie?
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- Was ist das GebüH? Und was ist das Hufelandverzeichnis?
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- Was ist der Unterschied zwischen einem Arzt für Naturheilverfahren und einem Heilpraktiker?
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- Wie lange ist die Wartezeit?
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- Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
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