„Mein Kunde ist pflegebedürftig!“

Was Makler wissen müssen – Fakten & Tipps

  Lesezeit: 5 Minuten

5 Millionen. Das ist die Zahl der aktuell pflegebedürftigen Menschen in Deutschland. Die meisten von ihnen aufgrund eines hohen Alters. Viele jedoch auch altersunabhängig. Denn leider gilt, dass Pflegebedürftigkeit jeden Menschen jederzeit treffen kann. Das Problem: Um Pflegebedürftigen die bestmögliche Versorgung zu bieten, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse oft nicht aus.

Für Euch als Makler bedeutet das im Ernstfall, dass Eure Kunden eine zusätzliche Absicherung brauchen, die passgenau auf ihre veränderten Bedürfnisse zugeschnitten ist. In diesem Artikel erklären wir Euch deshalb, wie Ihr das Thema Pflege in Eure Beratung integrieren könnt – und welche konkreten Maßnahmen Ihr bei der Pflegebedürftigkeit Eurer Kunden sofort ergreifen solltet.

Imagebild Großvater und Enkel

Pflegebedürftigkeit – der Status quo in Deutschland.

Seit Jahren wächst die Zahl der Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihrer Fähigkeiten oder ihrer Selbstständigkeit dauerhafte Hilfe benötigen. Etwa ein Drittel der Pflegebe­dürftigen ist hochbetagt, der Frauenanteil überwiegt. Anzunehmen, dass ausschließlich Ältere gepflegt werden müssen, wäre jedoch ein Fehler: fast 10 % der betreuten Pflegebedürftigen sind unter 65.

Pflegebedürftigkeit und die soziale Pflegepflichtversicherung: So entsteht die Pflegelücke.

Wie sieht die Absicherung im Ernstfall aus?
Bei Pflegebedürftigkeit werden Betroffene im Allgemeinen finanziell durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung entlastet. Diese deckt jedoch nur einen Teil der Kosten – den Rest müssen Versicherte aus eigenen Mitteln zahlen.
Denn: Bei Pflegebedürftigkeit entscheidet ein Gutachten über den sogenannten Pflegegrad. Dieser gibt an, inwieweit betroffene Personen in ihrem Alltag eingeschränkt sind. Am häufigsten erfolgt die Einstufung in die Pflegegrade 1 und 2.
Zum Beispiel erhalten Betroffene in der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 bis zu 316 Euro Pflegegeld, 724 Euro Pflegesachleistungen, 689 Euro zur Tages- und Nachtpflege oder einen Zuschuss von etwa 770 Euro zu einer stationären Pflegeeinrichtung. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für den Pflegebedürftigen zur Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung beträgt jedoch im ersten Jahr rund 2.400 Euro – für die meisten entsteht so eine nicht zu schließende finanzielle „Pflegelücke“.

„Keine Zeit“ für gesetzlich Versicherte: Betreuungsnotstand und Fachkräftemangel.

Bis 2030 werden in Deutschland ca. 300.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt.
Da die Zahl der Pflegebedürftigen weiter ansteigt, wächst auch der Bedarf an Pflegediensten, -heimen und -plätzen. Um diesem gerecht zu werden, braucht es bis 2030 ca. 300.000 zusätzliche Pflegefachkräfte. Jedoch ist genau dieser Bedarf aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels – gerade im Bereich Pflege – unmöglich zu decken. Die bittere Konsequenz: In den meisten Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommen auf 30 Patienten nur zwei betreuende Personen.

Zusätzlich sind über 40 % der Pflegekräfte in Deutschland bereits über 50 Jahre alt. Das bedeutet: Ein Großteil der ohnehin knapp bemessenen Fachkräfte wird den Pflegeeinrichtungen bald nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es ergeben sich also drei Herausforderungen:

  • Immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig.
  • Gleichzeitig sinkt die Anzahl von Fachpersonal in der Pflege.
  • Die Kosten für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste übersteigen häufig die finanziellen Möglichkeiten von Betroffenen und Angehörigen – eine „Pflegelücke“ entsteht.

Als Makler die Pflegelücke schließen: mit privater Pflegezusatzversicherung.

Abhilfe schaffen kann eine private Pflegezusatzversicherung, die unterschiedliche Leistungen und Konditionen bietet.
Drei Arten sind zu unterscheiden:
1

Pflegetagegeld

Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein vorher vertraglich festgelegtes Tagegeld zwischen 10 und 100 Euro. Üblicherweise werden auf den Pflegegrad angepasste Summen vereinbart.
2

FÖRDER-Pflege / Pflege-Bahr-Versicherung

Die Pflege-Bahr-Versicherung kommt ganz ohne Gesundheitsprüfung aus. Sie lohnt sich vor allem für sehr junge Menschen und Berufseinsteiger.
3

Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegerentenversicherung sparen Versicherungsnehmer monatlich Geld an und erhalten aus dieser Summe im Pflegefall eine lebenslange Rente oder eine Einmalzahlung. Die Höhe der Auszahlungssumme richtet sich nach dem Pflegegrad.

Wie Makler unterstützen können: Pflegebedarf im Beratungsgespräch.

Fakt ist: Für viele Kunden wäre eine Pflegezusatzversicherung ideal. Umso wichtiger ist daher die richtige Aufklärung und Wissensvermittlung in Beratungsgesprächen mit Euch als Makler.
Zentral sind hier vor allem Sensibilität und eine bedarfsgerechte Herangehensweise: Manche Kunden haben bereits Erfahrungen mit pflegebedürftigen Angehörigen gemacht, andere besitzen keinerlei Berührungspunkte mit dem Thema. Eure Aufgabe ist es, Eure Kunden genau dort abzuholen, wo ihr aktueller Informationsstand liegt.
Dazu gehört auch, Eure Kunden frühzeitig zu sensibilisieren – noch bevor konkreter Bedarf besteht. So könnt Ihr ihnen die Risiken und Kosten aufzeigen, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen und direkt die passenden Lösungen in Form möglicher Zusatzversicherungen mitgeben. Denn: Wenn der Ernstfall erst einmal eingetreten ist, sind die Handlungsoptionen begrenzt.
Außerdem wichtig: Schließen Eure Kunden bereits in jungen Jahren eine Pflegezusatzversicherung ab, können sie sich noch besonders günstige Beiträge sichern, die bei späterem Abschluss so nicht mehr möglich wären.

5-Punkte-Plan für Makler: Checkliste für den Ernstfall.

Wird einer Eurer Kunden pflegebedürftig, sitzt der Schock oft tief. Deshalb solltet Ihr Euch schon im Vorfeld strukturiert Gedanken machen, um gut vorbereitet zu sein.
Hilfreich ist dabei dieser 5-Punkte-Plan:
1.
Auch, wenn es vielleicht schwerfällt: Nehmt im Falle der Pflegebedürftigkeit sofort Kontakt mit der betroffenen Person und ihren Angehörigen auf.
2.
Klärt alle relevanten Informationen ab: Wie sieht die Pflegesituation aus, wie hoch ist der Pflegegrad und wie (ambulant oder stationär) wird die Betreuung geregelt? Wer ist zukünftig erster Ansprechpartner? Gibt es rechtliche Angelegenheiten, wie Vollmachten und Patientenverfügungen zu klären?
3.
Überprüft alle bestehenden Versicherungsverträge. Daraus lassen sich entsprechende Leistungen ableiten, die Euer Kunde jetzt in Anspruch nehmen kann – auch aus der gesetzlichen Pflegekasse. Außerdem wichtig: Monatliche Beiträge und Deckungssummen müssen wahrscheinlich an die neue Lebenssituation angepasst werden.
4.
Bietet eine starke Schulter: Unterstützt die betroffene Person bei der Antragstellung für Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen. So vermittelt Ihr: Auf mich als Makler ist auch in der Krisensituation Verlass!
5.
Erstellt gemeinsam mit Eurem Kunden einen Finanzplan, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel für alle mit der Pflegebedürftigkeit einhergehenden Ausgaben ausreichen. So helft Ihr dabei, böse Überraschungen in der Zukunft zu verhindern.

Das Versicherungskammer Maklermanagement als starker Partner.

älteres Paar glücklich im Sonnenuntergang
Pflege betrifft fast jeden irgendwann einmal – und wird auch in Zukunft ein zentrales Thema bleiben. Denn solange immer mehr Menschen gepflegt werden müssen, wichtiges Fachpersonal fehlt und die gesetzlichen Pflegeleistungen kaum ausreichen, ist eine private Zusatzabsicherung essenziell.

Genau hier kommt Ihr als Makler ins Spiel: Mit einem gut ausgebauten Portfolio im Bereich Pflegezusatzversicherungen könnt Ihr Eure Kunden kompetent beraten und diese bestmöglich absichern.
Auch wir als Versicherungskammer Maklermanagement sind im Falle der Pflegebedürftigkeit Eurer Kunden immer für Euch da. Unsere Pflegezusatzversicherung bietet neben finanzieller Sicherheit auch umfassende Serviceleistungen, damit Betroffene lange ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Mit unserem persönlichen PflegePartner stehen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen fachkundige Berater zur Seite, die Hilfestellungen in allen Bereichen rund um die Pflege bieten. Mit dem PflegePartner Plus erhalten Eure Kunden die Unterstützung durch den PflegePartner auch dann, wenn das eigene Kind oder ein Elternteil pflegebedürftig wird.

Ihr möchtet noch mehr zu unseren Leistungen erfahren? Auf unseren Social-Media- Kanälen findet Ihr weitere Beiträge zum Thema Pflege. Und auf unserer Website könnt Ihr Euch zu unseren Tarifen informieren. Jetzt hier klicken!
Veröffentlicht am 19. Dezember 2023

Weitere interessante Artikel auf unserem Blog:

Frau als Versicherungsmakler

Nur was für Männer?

Potenziale für Frauen in der Maklerbranche.

Nachwuchsmangel im Maklergeschäft: Anpacken statt aufgeben!

Nachwuchsmangel im Maklergeschäft:

Anpacken statt aufgeben!

Eine starke PKV hilft gerade in der Krise

Ein verlässlicher Partner in turbulenten Zeiten