Erste Vorlesung: Krankenversicherung

So unterstützen Makler Studenten bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV.

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Rund 2,8 Millionen junge Menschen beginnen zum Wintersemester 2025/26 ihr Studium an einer deutschen Hochschule. Für viele von ihnen steht neben der Wohnungssuche und der Seminarwahl auch eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der passenden Krankenversicherung. Gesetzlich oder privat? Für Makler eröffnet sich hier ein relevantes Beratungsfeld, denn besonders die Eltern wirken häufig bei der Entscheidung mit.

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Nach der Qual der Wahl des Studiums folgt die Qual der Wahl der Krankenversicherung. So können Makler den Entscheidungsprozess ihrer Kunden vereinfachen.
Grundsätzlich gilt: Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen müssen in der Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert sein. Bis zum 25. Lebensjahr sind sie in der Regel bei­trags­frei über ein ge­setz­lich ver­sichertes Eltern­teil familien­ver­sich­ert. Danach endet die Familien­ver­sicherung und Studenten müssen selbst eine Ver­sicherung wählen.
Auch vor dem 25. Geburtstag kann die Familien­ver­sich­erung ent­fal­len, z.B. wenn das monat­liche Gehalt 535 Euro über­steigt oder in einem Mini­job mehr als 556 Euro ver­dient wird. Dann muss eine studentische Kranken­ver­sicherung ab­ge­schlossen und aus eigener Tasche be­zahlt werden.

Krankenversicherung im dualen Studium

Im dualen Studium gelten Studierende als sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das schließt auch die Krankenversicherung mit ein. In der Regel sind sie gesetzlich versichert, die Beiträge werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung abgeführt. Eine Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, wie sie im klassischen Studium möglich ist, besteht hier nicht.

Spezialfall: Beide Eltern sind privat krankenversichert

Sind beide Eltern privat kranken­ver­sichert, kann das für Studenten zur Heraus­for­de­rung werden. Dann stehen grund­sätz­lich zwei Wege offen:
1.
Verbleib in der privaten Krankenversicherung der Eltern: Dafür muss innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn ein Antrag auf gilt für den Bereich Unfall. Sehhilfen und Hörgeräte, Reiseschutzimpfung und das wichtige Thema der Vorsorgeuntersuchung sind mitversichert.
2.
Wechsel in die gesetzliche studentische Krankenversicherung: Studenten können sich zum Studienbeginn gesetzlich versichern lassen, allerdings müssen sie schon vor dem 25. Lebens­jahr den Beitrag der studentischen Krankenversicherung bezahlen und sind nicht kostenlos familienversichert.
Ein besonderer Fall betrifft Kinder von Beamten: Wenn sie über die Eltern beihilfeberechtigt sind, kann diese Regelung auch im Studium fortgelten, sofern Einkommens- und Altersgrenzen eingehalten werden. Doch Achtung: Ab einem bestimmten Alter entfällt die Beihilfefähigkeit. Studenten müssen sich dann oft  zu deutlich höheren Beiträgen 100 % privat weiter versichern. 

PKV im Studium: Günstige Tarife und Zuschüsse möglich

Für Studierende kann eine private Kranken­ver­sicherung attraktive Vor­tei­le bie­ten. Unser Tarif GesundheitVARIO-A bietet viele Vor­teile für Studenten, Schüler und Aus­zu­bilden­de zwischen 20 und 33 Jahren. Er ist besonders güns­tig, da keine Alterungs­rück­stel­lungen ge­bil­det werden. Zu­dem bietet er eine freie Arzt- und Kranken­haus­wahl und bedarfs­ge­rech­te Ver­sor­gung durch güns­ti­ge Er­gänz­ungs­ta­ri­fe. Durch die hohe Flex­ibili­tät und frei wähl­bare Selbst­be­tei­li­gung passt er sich ohne er­neute Ge­sund­heits­prüfung jeder Lebens­phase an. 
Wer bereits vor dem Studium über einen Eltern­teil privat versichert war, muss bei einem Tarif­wechsel in der Regel keine Gesundheits­prü­fung mehr durch­laufen, solange keine er­weiterten Leistungen gewählt werden. 

Außerdem können privat­ver­sicherte Studenten und ihre Eltern Zu­schüsse zu ihrem Versicherungs­bei­trag erhalten:
  • BAföG-Empfänger erhalten ab dem Wintersemester 2024/25 einen Zuschuss von bis zu 102 Euro für die Kranken- und 35 Euro für die Pflegeversicherung. Bei Studenten über 30 Jahren steigt dieser Betrag deutlich. 
  • Privatversicherte Eltern mit Arbeit­geber­zu­schuss bekom­men unter bestimmten Voraus­setzungen für mit­ver­sicherte Kinder Zu­schüs­se in Höhe von bis zu 50 Prozent des tat­säch­lichen Bei­trags be­zahlt. 
Besonders Online-Beratungsangebote vor Beginn des Studiums kommen bei jungen Menschen gut an.

Einmal PKV, immer PKV?

Wer sich einmal für die PKV im Studium entscheidet, kann diese Wahl später nicht einfach rück­gängig machen. Ein Wechsel in die GKV ist nur in wenigen Fäl­len möglich – etwa bei einer ver­sicherungs­pflich­ti­gen Be­schäf­ti­gung oder bei einem neuen, nicht un­mit­tel­bar an­schließ­en­den Studien­gang.
Zudem gilt: Auch während un­be­zahlter Prak­ti­ka oder bei Arbeits­lo­sig­keit nach dem Studium müssen die Bei­träge zur privaten Kranken­ver­sich­erung un­ab­hängig vom Ein­kom­men voll­stän­dig ge­zahlt werden. Hier können Makler ex­plizit be­raten und mit in­di­vi­duel­len Lösungen spätere Probleme ver­hindern. 

Tipp für gesetzlich versicherte Studenten: Zusatzschutz früh sichern

Wer im Studium in der GKV bleibt, für den ist der Studien­beginn ein guter Zeit­punkt sich durch Kran­ken­zu­satz­ver­sich­erungen ab­zu­sichern. Der richtige Tarif ist dabei in­di­viduell nach Bedarf und Budget zu be­stim­men. Junge Menschen pro­fi­tieren hier von günstigen Ein­stiegs­ta­rifen, so dass die Ab­sich­erung zu jedem Geld­beutel passt. 

Besonders wichtig: die Zahn­zu­satz­versicherung. Nur rund 29 % der 18- bis 40-Jährigen sind aktuell aus­reichend ver­sichert. Mit einem An­ge­bot wie ZahnPRIVAT 100 lässt sich diese Ver­sorgungs­lücke früh­zei­tig und kosten­günstig schließen und junge Trend­bewusste Kunden mit Be­nefits wie Bleaching über­zeu­gen. Be­sonders bei Studenten ist eine in­di­vi­duel­le Be­ra­tung wichtig, um die richtigen Tarif­bau­steine zum pas­senden Budget zu finden. 

Ein neuer Lebensabschnitt, der viel Beratungspotenzial bietet

Ob GKV oder PKV: Die Wahl der Kranken­ver­sicherung im Studium ist keine reine Form­sache, sondern eine Ent­schei­dung mit lang­fristiger Wirkung. Gerade Eltern von Studenten sind hier auf fun­dierte Informa­tionen an­ge­wiesen. Makler, die sich mit den Re­ge­lungen und Mö­glich­kei­ten aus­ken­nen, können wert­volle Unter­stützung bie­ten und lang­fristige Kunden­be­ziehungen auf­bau­en.

Unser Tipp: Sprechen Sie direkt mit Ihrem Account Manager aus dem Versicherungskammer Maklermanagement für die besten Tipps zur Be­ratung von Studier­en­den oder Studien­interes­sierten.
Veröffentlicht am 15. September 2025

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