So unterstützen Makler Studenten bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV.
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Rund 2,8 Millionen junge Menschen beginnen zum Wintersemester 2025/26 ihr Studium an einer deutschen Hochschule. Für viele von ihnen steht neben der Wohnungssuche und der Seminarwahl auch eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der passenden Krankenversicherung. Gesetzlich oder privat? Für Makler eröffnet sich hier ein relevantes Beratungsfeld, denn besonders die Eltern wirken häufig bei der Entscheidung mit.
Nach der Qual der Wahl des Studiums folgt die Qual der Wahl der Krankenversicherung. So können Makler den Entscheidungsprozess ihrer Kunden vereinfachen.
Grundsätzlich gilt: Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen müssen in der Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert sein. Bis zum 25. Lebensjahr sind sie in der Regel beitragsfrei über ein gesetzlich versichertes Elternteil familienversichert. Danach endet die Familienversicherung und Studenten müssen selbst eine Versicherung wählen.
Auch vor dem 25. Geburtstag kann die Familienversicherung entfallen, z.B. wenn das monatliche Gehalt 535 Euro übersteigt oder in einem Minijob mehr als 556 Euro verdient wird. Dann muss eine studentische Krankenversicherung abgeschlossen und aus eigener Tasche bezahlt werden.
Krankenversicherung im dualen Studium
Im dualen Studium gelten Studierende als sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das schließt auch die Krankenversicherung mit ein. In der Regel sind sie gesetzlich versichert, die Beiträge werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung abgeführt. Eine Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, wie sie im klassischen Studium möglich ist, besteht hier nicht.
Spezialfall: Beide Eltern sind privat krankenversichert
Sind beide Eltern privat krankenversichert, kann das für Studenten zur Herausforderung werden. Dann stehen grundsätzlich zwei Wege offen:
1.
Verbleib in der privaten Krankenversicherung der Eltern: Dafür muss innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn ein Antrag auf gilt für den Bereich Unfall. Sehhilfen und Hörgeräte, Reiseschutzimpfung und das wichtige Thema der Vorsorgeuntersuchung sind mitversichert.
2.
Wechsel in die gesetzliche studentische Krankenversicherung: Studenten können sich zum Studienbeginn gesetzlich versichern lassen, allerdings müssen sie schon vor dem 25. Lebensjahr den Beitrag der studentischen Krankenversicherung bezahlen und sind nicht kostenlos familienversichert.
Ein besonderer Fall betrifft Kinder von Beamten: Wenn sie über die Eltern beihilfeberechtigt sind, kann diese Regelung auch im Studium fortgelten, sofern Einkommens- und Altersgrenzen eingehalten werden. Doch Achtung: Ab einem bestimmten Alter entfällt die Beihilfefähigkeit. Studenten müssen sich dann oft zu deutlich höheren Beiträgen 100 % privat weiter versichern.
PKV im Studium: Günstige Tarife und Zuschüsse möglich
Für Studierende kann eine private Krankenversicherung attraktive Vorteile bieten. Unser Tarif GesundheitVARIO-A bietet viele Vorteile für Studenten, Schüler und Auszubildende zwischen 20 und 33 Jahren. Er ist besonders günstig, da keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Zudem bietet er eine freie Arzt- und Krankenhauswahl und bedarfsgerechte Versorgung durch günstige Ergänzungstarife. Durch die hohe Flexibilität und frei wählbare Selbstbeteiligung passt er sich ohne erneute Gesundheitsprüfung jeder Lebensphase an.
Wer bereits vor dem Studium über einen Elternteil privat versichert war, muss bei einem Tarifwechsel in der Regel keine Gesundheitsprüfung mehr durchlaufen, solange keine erweiterten Leistungen gewählt werden.
Außerdem können privatversicherte Studenten und ihre Eltern Zuschüsse zu ihrem Versicherungsbeitrag erhalten:
BAföG-Empfänger erhalten ab dem Wintersemester 2024/25 einen Zuschuss von bis zu 102 Euro für die Kranken- und 35 Euro für die Pflegeversicherung. Bei Studenten über 30 Jahren steigt dieser Betrag deutlich.
Privatversicherte Eltern mit Arbeitgeberzuschuss bekommen unter bestimmten Voraussetzungen für mitversicherte Kinder Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags bezahlt.
Besonders Online-Beratungsangebote vor Beginn des Studiums kommen bei jungen Menschen gut an.
Einmal PKV, immer PKV?
Wer sich einmal für die PKV im Studium entscheidet, kann diese Wahl später nicht einfach rückgängig machen. Ein Wechsel in die GKV ist nur in wenigen Fällen möglich – etwa bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei einem neuen, nicht unmittelbar anschließenden Studiengang.
Zudem gilt: Auch während unbezahlter Praktika oder bei Arbeitslosigkeit nach dem Studium müssen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen vollständig gezahlt werden. Hier können Makler explizit beraten und mit individuellen Lösungen spätere Probleme verhindern.
Tipp für gesetzlich versicherte Studenten: Zusatzschutz früh sichern
Wer im Studium in der GKV bleibt, für den ist der Studienbeginn ein guter Zeitpunkt sich durch Krankenzusatzversicherungen abzusichern. Der richtige Tarif ist dabei individuell nach Bedarf und Budget zu bestimmen. Junge Menschen profitieren hier von günstigen Einstiegstarifen, so dass die Absicherung zu jedem Geldbeutel passt.
Besonders wichtig: die Zahnzusatzversicherung. Nur rund 29 % der 18- bis 40-Jährigen sind aktuell ausreichend versichert. Mit einem Angebot wie ZahnPRIVAT 100 lässt sich diese Versorgungslücke frühzeitig und kostengünstig schließen und junge Trendbewusste Kunden mit Benefits wie Bleaching überzeugen. Besonders bei Studenten ist eine individuelle Beratung wichtig, um die richtigen Tarifbausteine zum passenden Budget zu finden.
Ein neuer Lebensabschnitt, der viel Beratungspotenzial bietet
Ob GKV oder PKV: Die Wahl der Krankenversicherung im Studium ist keine reine Formsache, sondern eine Entscheidung mit langfristiger Wirkung. Gerade Eltern von Studenten sind hier auf fundierte Informationen angewiesen. Makler, die sich mit den Regelungen und Möglichkeiten auskennen, können wertvolle Unterstützung bieten und langfristige Kundenbeziehungen aufbauen.
Unser Tipp: Sprechen Sie direkt mit Ihrem Account Manager aus dem Versicherungskammer Maklermanagement für die besten Tipps zur Beratung von Studierenden oder Studieninteressierten.
Veröffentlicht am 15. September 2025
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