Leistungs­einschränkungen der GKV gegenüber der PKV

Ein Vergleich

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Gesetzlich Versicherte müssen seit Jahren auf immer mehr Leistungen verzichten. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben jedoch gleich bzw. steigen durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig an. Die private Krankenversicherung kann eine Lösung sein.

Leistungseinschränkungen
Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung müssen seit Jahren auf immer mehr Leistungen verzichten. Die Kosten, die sie zahlen, bleiben jedoch gleich – wenn sie nicht sogar steigen. Leistungen der privaten Krankenversicherung können eine Lösung sein.

Lange Wartezeiten: Kassenpatienten warten mehr als drei Wochen

Laut eines Gesundheitsreports des Finanzvertriebes MLP muss jeder sechste Kassenpatient in Deutschland mehr als drei Wochen auf einen freien Termin beim Arzt seiner Wahl warten. Besonders wenn es im Krankheitsfall eilt, ist dieser Zeitraum ungünstig. Mittlerweile sagen laut MLP rund 62 Prozent der Deutschen, dass sie zu lange auf einen Arzttermin warten müssen. Im Vergleich dazu waren es noch vor vier Jahren 55 Prozent. Die Zahlen steigen rapide, was zu denken geben sollte. Überproportional davon betroffen zeigen sich hier die gesetzlich Krankenversicherten. Die Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind da optimistischer: Etwa 70 Prozent der Menschen in Deutschland haben maximal eine Woche auf ihren Arzttermin gewartet.
Im Jahr 2019 hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen, die Wartezeiten für Versicherte der gesetzlichen Kassen zu verkürzen. Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln jetzt bundesweit rund um die Uhr Termine bei Haus- und Fachärzten für die Versicherten. Das bedeutet auch: kürzere Wartezeiten für Kassenpatienten in der Zukunft.

Keine freie Auswahl: GKV Krankenhauswahl weiter eingeschränkt

Es ist bekannt, dass gesetzlich Versicherte Einschränkungen bezüglich der Auswahl der Krankenhäuser haben. So können sie zwar in alle Krankenhäuser gehen, jedoch nicht in solche die als Privatklinik ausgeschrieben sind. Seit Ende vergangenen Jahres gibt es aufgrund einer Klage eines Krankenhauses an eine Gesetzliche Krankenversicherung nun eine weitere Einschränkung. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass jene Operationen, die nicht zur Grundversorgung gehören, keine Vergütung von der Krankenkasse des behandelten Patienten bekommen. Für bestimmte Eingriffe müssen diese dann auf wohnortferne Kliniken zurückgreifen. Im genannten Falle saß das Krankenhaus deshalb auf Kosten von 32.000 Euro.

Zunehmende Beliebtheit: Trend Alternativmedizin

Während im Jahr 2000 bereits 36 Prozent der Deutschen eine alternative Behandlung in Anspruch nahmen, stieg die Zahl bis 2019 um ganze zehn Prozentpunkte an. Somit ist knapp die Hälfte der Bundesbürger bereits bei einem Heilpraktiker gewesen, berichtet eine Umfrage der Apotheken Umschau. Auch manche der gesetzlichen Krankenversicherungen nutzen die Nachfrage und führen Naturheilverfahren in ihrem Leistungskatalog auf. Ginge es nach SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, sollten die gesetzlichen Kassen künftig auf die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen verzichten. Er argumentiert gegenüber dem Tagesspiegel, dass auch freiwillige Leistungen der Kassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein müssten. Der Tarif GesundheitVARIO erstattet die Kosten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von Heilpraktikern bis zu den Höchstsätzen und nach den Grundsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), einschließlich Arznei- und Verbandmittel.

Rückblick und Prognosen: GKV-Leistungskürzungen

In der Vergangenheit wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse bereits verändert. So zum Beispiel auch 1997 mit den beiden GKV-Neuordnungsgesetzen. Damals veränderten sich die Eigenbeteiligungen bei Arzneimitteln, die je nach Packungsgröße auf 9 DM, 11 DM und 13 DM erhöht wurden. Den Kassenzuschuss für Zahnersatz strich die Regierung komplett und bei Krankenhausaufenthalten mussten Patienten tiefer in die Tasche greifen. Der Beitrag der Eigenbeteiligung stieg in den neuen Bundesländern von 9 DM auf 14 DM und in den alten von 12 DM auf 17 DM an. Ferner veranlasste die Regierung eine Senkung des Krankengeldes von 80 auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens.
2004 strich die Regierung das Entbindungs- und Sterbegeld und führte die Praxisgebühr ein. Zwischen 2011 und 2015 sank und hob sich der allgemeine Krankenkassenbeitrag, bis er schließlich 2015 zur Einführung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages bei 14,6 Prozent lag.
Eine private Krankenvollversicherung bietet viele Vorteile – für jene die für sie berechtigt sind. Die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die Union Krankenversicherung – UKV haben ebenfalls passgenaue Tarife für verschiedene Berufsgruppen. Auch für Interessierte von Naturheilverfahren oder anderen Leistungsschwerpunkten gibt es ein breites Angebot.
Für detaillierte Fragen oder Angebote, stehen Ihnen die Regionalleiter der Versicherungskammer Maklermanagement Kranken zur Verfügung.
Veröffentlicht am 25. September 2020