Auslandsreisekrankenversicherung

Für einen sorgenfreien Urlaub.

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Vom weißen Sandstrand bis zur Wandertour in den Bergen: Ein Großteil beginnt bereits zu Beginn des Jahres mit der alljährlichen Urlaubsplanung. Neben Sonnencreme und Reiseführer gehört auch eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Denn auch am schönsten Urlaubsort sind Unfall oder Krankheit schnell passiert. Was Maklerinnen und Makler wissen müssen und wie sie das Thema in der Beratung am besten platzieren, erklären wir in diesem Artikel.

Imagebild junges Paar im Urlaub an Felsküste

Sommer, Sonne, Krankheit:
Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig ist.

Gut zu wissen: Behandlungskosten im nicht europäischem Auslang werden nicht erstattet
Nach den Jahren der Pandemie ist die Reiselust besonders hoch. So geht aus der Deutschen Tourismusanalyse hervor, dass zu Beginn des Jahres 2023 jeder Zweite die Planung für den Sommerurlaub fast abgeschlossen hatte.
Beliebte Reiseziele sind dabei hauptsächlich Spanien, Italien, Griechenland, die Türkei und Deutschland selbst. Doch auch Fernreisen stehen bei den Urlauberinnen und Urlaubern hoch im Kurs: Trips nach Nordamerika, die Karibik, Thailand oder in die Arabischen Emirate werden besonders gern gebucht.
Was viele bei aller Vorfreude auf die Reise jedoch häufig vergessen: Vor Unfällen und Krankheiten sind sie auch im Urlaub nicht 100 % sicher. Vor allem im nicht europäischen Ausland wird z. B. ein Krankenhausaufenthalt schnell teuer.
Denn mit Ländern wie den USA oder Thailand besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Somit werden auch die anfallenden Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse erstattet. Ein Tag in einer amerikanischen Klinik sprengt daher leicht die Eintausend-Euro-Marke.

Welche Risiken und Kosten im Ernstfall auf Kundinnen und Kunden zukommen.

Aber auch in Europa deckt die GKV die medizinischen Ausgaben nur anteilig ab; Versicherte müssen häufig in Vorleistung gehen. Erst nach Abschluss der Behandlung und bei Vorlage der Rechnung über die erbrachten Leistungen erstattet die Krankenkasse die Kosten – allerdings nur bis zu dem Betrag, der bei entsprechender Behandlung auch im Inland fällig gewesen wäre. Möglich ist auch, dass die Krankenversicherungskarte gar nicht erst akzeptiert wird – und die behandelnden Medizinerinnen und Mediziner hohe Summen abrechnen. Benötigen Kundinnen und Kunden z. B. im nächsten Frankreich-Urlaub ambulante Hilfe im Krankenhaus, müssen sie diese zunächst selbst zahlen.
Außerdem gehört der Rücktransport nach Deutschland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Flug von Mallorca nach Nürnberg kostet so schnell bis zu 12.000 Euro. Und muss von Patientinnen und Patienten komplett selbst übernommen werden.
Das Risiko steigt mit dem Individualisierungsgrad der Reise – und die beliebtesten Reiseziele entpuppen sich häufig auch als die gefährlichsten.
Spitzenreiter auf dieser Liste sind laut Travel Safety Index beispielsweise Südafrika, die Philippinen oder die Dominikanische Republik. Neben häufiger auftretenden Naturkatastrophen und Infektionskrankheiten sorgt hier vorrangig der Straßenverkehr dafür, dass Urlauberinnen und Urlauber durch Unfälle zu Schaden kommen. So steht die Dominikanische Republik auf Platz drei der weltweit gefährlichsten Urlaubsländer, weil dort im Schnitt alle zwei Stunden ein Mensch durch einen Verkehrsunfall verletzt wird oder stirbt.
In Thailand ist die Gefahr, mit dem Motorroller zu verunglücken, besonders groß: Das liegt nicht zuletzt an unebenen Fahrwegen und schlecht gewarteten Mopeds. Die Folgen eines solchen Unfalls machen oft eine medizinische Versorgung oder sogar einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus notwendig.
Auch Bali ist ein echtes Traumziel für Reisende aus aller Welt. Doch neben der Idylle der Insel gibt es eine unerfreuliche Erfahrung, die viele Reisende treffen kann: der sogenannte „Bali Belly“.
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Der Bali Belly ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Magen-Darm-Beschwerden. Reisende, die vom hiervon betroffen sind, leiden an Durchfall, Bauchkrämpfen, Übelkeit und Erbrechen. Für eine kurze Untersuchung bei Ärztinnen und Ärzte wird jedoch schnell eine größere Summe fällig. Deshalb empfiehlt das Auswärtige Amt vor allem für Reisen nach Indonesien eine Auslandsreisekrankenversicherung, damit bei angeschlagener Gesundheit nicht auch noch finanzielle Herausforderungen auf Urlauberinnen und Urlauber zukommen.

Aber auch in „heimischen“ Gefilden wie Italien, Spanien oder den Balearen sind Kunden und Kundinnen vor Unfällen oder Krankheit nicht gefeit: Schon eine Lebensmittelvergiftung oder ein gebrochener Fuß können dafür sorgen, dass der Urlaub eine unschöne Wendung nimmt.  Um nicht auf den hohen Rechnungen sitzenzubleiben, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für Kunden und Kundinnen also unentbehrlich.

Fit fürs Beratungsgespräch.

Die Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung liegen klar auf der Hand: Bei Krankheit oder Unfällen im Ausland sind Kundinnen und Kunden finanziell optimal abgesichert. Auch die Konsultation von Ärztinnen und Ärzte, Medikamente und andere medizinische Ausgaben werden von der Absicherung gedeckt. Und am wichtigsten: Der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport nach Deutschland und auch ein eventueller Todesfall muss nicht von den Patient*innen gezahlt werden.
Für Maklerinnen und Maklern ist in der Beratung besonders wichtig, Kundinnen und Kunden ein gutes Gefühl zu vermitteln: Natürlich freuen sie sich auf ihren nächsten Urlaub und möchten wahrscheinlich nichts über mögliche Horrorszenarien hören. Dennoch ist eine Sensibilisierung elementar – denn nur 36 % der Befragten einer Studie aus dem Jahr 2019 schließen vor ihrem Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung ab. Da Vorsorge jedoch besser als Nachsorge ist, sollten Maklerinnen und Maklern folgende Punkte besprechen:
  • Potenzielle Risiken
  • Individuelle Bedürfnisse
  • Passende Tarife
Imagebild Person packt Koffer

Deckung und Kosten: unser Reiseschutz für gute Urlaubsstimmung.

Bei unserer Auslandsreisekrankenversicherung haben Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen einer Einzelpolice, deren Absicherung nur für einen einzelnen Urlaub gilt, und einer Jahrespolice für alle Urlaube innerhalb eines Jahres.
Der Einzelschutz gilt dabei auf den Tag genau. Das bedeutet, dass der Vertrag mit dem letzten versicherten Tag bzw. mit Grenzübertritt ins Inland endet und sich z. B. für den nächsten Sommerurlaub optimal eignet. Die Jahrespolice gilt für die ersten 56 Tage jeder Reise ins Ausland und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht vorher gekündigt wird. Wer z. B. besonders viele Reisen ins Ausland unternimmt, profitiert hier deutlich.
Zum Leistungsumfang gehören unter anderem ambulante Behandlungen, stationäre Aufenthalte, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, medizinisch sinnvolle Transporte und ein Notruf-Service.
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Fazit: ab in den Urlaub!

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Urlaubs und sollte auf der Packliste von Kundinnen und Kunden ganz oben stehen. Mit unseren passgenauen Tarifen sind sie ideal auf jede Traumdestination vorbereitet.
Noch Fragen? Unsere kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen jederzeit zur Verfügung. Und auf unseren Social-Media-Kanälen gibt es noch mehr Infos zu Produkten, Angeboten und News.
Veröffentlicht am 18. März 2024

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