Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten
Während ihrer Ausbildung haben Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute Anspruch auf Heilfürsorge: Der jeweilige Dienstherr übernimmt im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung. Mit Start der Beamtenlaufbahn, endet zumeist die Heilfürsorge und der Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn beginnt. Mit der Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption wird der heutige Gesundheitszustand „eingefroren“. Und dient als Basis für eine künftige beihilfekonforme Krankheitskosten-Vollversicherung.